Sankt Bartholomä ist Mitglied im Wasserverband Weizberg-Jaritzberg.
Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Sankt Bartholomä vom 18.12.2023 werden die Wasserbezugsgebühren ab 01.01.2024 auf € 2,00 inkl. USt/m³ erhöht.
Wasseranschlussgebühr
a) für ein Einfamilienwohnhaus (bis zu 2 Wohnungen) oder eine Landwirtschaft (Wohnhaus +betriebszugehöriges Einfamilienhaus): € 3.900,– inkl. 10% USt.
b) für ein Einfamilienhaus (bis zu 2 Wohnungen) oder eine Landwirtschaft außerhalb des Gemeindegebietes von St. Bartholomä: € 4.500,– inkl. 10% USt.
Wasserverbrauch
Die Wasserbezugsgebühr wird mit € 2,00 inkl. 10% USt. je m³ Wasserverbrauch festgelegt und erfolgt die Verrechnung laut Anzeige des Wasserzählers. Dieser Tarif gilt für Objekte,
welche sich innerhalb des Gemeindegebietes St. Bartholomä befindet. Die Wasserbezugsgebühr für Objekte außerhalb unseres Gemeindegebietes beträgt € 2,00 inkl. USt.. Die Ablesung des Wasserzählers erfolgt jährlich und wird auf Grund dieses Ergebnisses die Wasserbezugsgebühr berechnet. Teilzahlungen werden vierteljährlich vorgeschrieben.
Bei Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten für Brunnenfüllung, Straßenreinigung und ähnliche Arbeiten werden € 2,40 pro m³ netto verrechnet. Die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge sind grundsätzlich im Vorhinein bar oder mittels Zahlschein zu entrichten.
Wasserzählermiete
Die jährliche Zählermiete und Instandhaltungsgebühr beträgt:
Bei einem Wasserverbrauch von 0 – 30 m³ € 60,- inkl. 10% USt.
Bei einem Wasserverbrauch ab 30 m³ € 30,- inkl. 10% USt.
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01.01.2024 um 6,1 %.
a) Für jede Person ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (pro Jahr)
€ 143,26 inkl. 10 % USt.
b) Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (pro Jahr)
€ 71,63 inkl. 10 % USt.
c) Betriebe werden mit einem Betrag von € 2,903/m3 tatsächlichen Abwasseranfall berechnet. Als Grundlage wird der tatsächliche Wasserverbrauch gemäß Wasserzählerablesung herangezogen. Sollte kein Wasserzähler vorhanden sein, wäre auf Kosten des Betriebes ein Wasserzähler zu installieren.
€ 2,903 inkl. 10 % USt.
d) Für nicht dauernd genutzte Wohnobjekte (Wochenendhäuser, Zweitwohnsitze) werden die tatsächlich gemeldeten Personen gemäß Pkt. a) und b) verrechnet, zumindest aber eine Person
€ 143,26 inkl. 10 % USt.
e) Für leerstehende, nicht bewohnte bzw. nicht benützte Objekte auf denen auf Wunsch des Grundeigentümers ein Kanalanschlussschacht errichtet wurde, wird ein Betrag von € 71,63 pro Jahr verrechnet.
€ 71,63 inkl. 10 % USt.
Sämtliche Entsorgungstermine (Restmüll-Abholung, Gelber Sack, Sperrmüll) finden Sie in unserem Kalender.
Das Altstoffsammelzentrum (ASZ) für die Abgabe von Altglas und Papier ist jeden Freitag (außer an Feiertagen) von 14:00 bis 20:00 geöffnet.
Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Sankt Bartholomä vom 18.12.2023 werden die Müllgebühren ab 01.01.2024 um 10 % erhöht.
Jahres-Müllgebühren/Müllsäcke
Ein-Personen-Haushalt (6 Säcke) € 96,80
Haushalt mit 2 Personen (9 Säcke) € 123,20
Haushalt mit 3 Personen (12 Säcke) € 149,60
Haushalt mit 4 Personen (15 Säcke) € 176,00
Haushalt mit 5 Personen (18 Säcke) € 202,40
Abfallsack (60 Liter) € 3,30
Jahres-Müllgebühren/Mülltonne
Ein-Personen-Haushalt (80-Liter) € 148,50
Haushalt mit 2 Personen (80-Liter) € 165,00
Haushalt mit 3 Personen (120 Liter) € 224,40
Haushalt mit 4 Personen (120 Liter) € 240,90
Haushalt ab 5 Personen (240 Liter) € 371,80
Biomüll (eigener Kübel, Entleerung im ASZ)
10 Liter € 4,00
Jahres-Müllgebühren/Biotonne
80-Liter € 145,20
120-Liter € 169,40
240-Liter € 193,60